Kapitel 1: Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation

1.5.5 Grundsätze der Zusammenarbeit

Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Beschäftigten eines Unternehmens ist nur dann möglich, wenn Grundsätze der Zusammenarbeit in Form von Regeln existieren und bekannt sind. Die Vorgesetzten müssen auf die Einhaltung dieser Regeln einwirken. Die Grundsätze der Zusammenarbeit sind in der Unternehmensphilosophie des Unternehmens verankert und im Unternehmensleitbild bzw. den Unternehmensgrundsätzen schriftlich fixiert (s. Skript Unternehmensführung, Kapitel 1.2 sowie Betriebliches Management, Kapitel 1.2).
Darin ist festgehalten, wie das Unternehmen intern mit den Beschäftigten, aber auch extern mit Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, Behörden und der interessierten Öffentlichkeit umzugehen gedenkt. Das bedeutet, dass das Unternehmen Sinn und Zweck als Basis für die Festlegung der Werte, Normen, Einstellungen und Ziele bestimmt sowie seinen Beschäftigten die Inhalte der Geschäftspolitik kommuniziert, substanzielle erfolgsorientierte Fundamente bietet sowie Ethik und Moral bei allen geschäftlichen Prozessen achtet und praktiziert.

Im Betriebsverfassungsgesetz, z. B. § 2 und §§ 74 ff, sind besondere Grundsätze und Regeln der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. zwischen den Arbeitgebervereinigungen und den Gewerkschaften geregelt.

Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehören:

Tabelle 5: Ausgewählte Grundsätze der Zusammenarbeit

Grundsätze der Zusammenarbeit

Erklärungen

Grundsatz der Identität

Führungskräfte und Mitarbeiter identifizieren sich mit dem Unternehmen. Führungskräfte müssen situativ führen können sowie die Bereitschaft zur Kooperation und die Fähigkeiten zur Koordination besitzen.

Grundsatz der Gegenseitigkeit

Gegenseitige Interessen werden respektiert. Bei gegenläufiger Interessenlage wird ein fairer und respektvoller Umgang zugesichert.

Grundsatz der Arbeitsorganisation

Klare organisatorische Regelungen und Strukturen sind zu schaffen. Anordnungen sind verständlich zu formulieren.

Grundsatz der Transparenz

Das unternehmerische Handeln wird nachvollziehbar gestaltet.

Grundsatz unverzichtbarer Führungsqualifikationen

Die Qualifikation der Führungskräfte ist entscheidend dafür, wie direkte Führungsmittel umgesetzt werden. Die Anwendung einiger Managementtechniken ist erlernbar und trainierbar. Das Führungsverhalten soll der Situation und der Gruppe angemessen sein.

Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit

Unterschiede der Beschäftigten nach Rasse, Alter und Geschlecht werden akzeptiert. Diskriminierungen sind zu unterlassen.

Grundsatz der Nachhaltigkeit

Anteilseigner, Führungskräfte und Mitarbeiter achten auf Nachhaltigkeit im Sinne von ökologischem ethischem Handeln.

Die genannten Grundsätze lassen sich in der Unternehmenspraxis mit Hilfe eines meist umfangreichen Regelwerkes umsetzen, z. B. durch

  • Betriebsvereinbarungen,
  • Verfahrensanweisungen,
  • Arbeitszeitvereinbarungen,
  • Überstundenregelungen,
  • Vorschriften über Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz,
  • Unfallschutzmaßnahmen,
  • Unterschriftenregelungen und
  • sonstige Reglungen der Arbeitsorganisation.

Bei der Umsetzung dieses Regelwerkes ist auf folgendes zu achten. Ausnahmen sind nur in ganz speziellen Fällen zuzulassen:

Abbildung 17: Umsetzung der Grundsätze der Zusammenarbeit


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